Beitragsübersicht Versicherung im Krankheitsfall für Tätowier und Piercer-/innen
Der Beitrag ist für Frauen und Männer und jedes Eintrittsalter gleich, aber:
- Personen, die das 51. Lebensjahr vollendet haben, können nicht neu abschließen. Bestehende Verträge werden weitergeführt.
- Die Versicherung endet mit dem Ablauf des Versicherungsjahres, Sie das 65. Lebensjahr vollendet hat.
- Mindestbeitrag 28,50 € netto monatlich.
- Es können Karenzzeiten von 21, 28 oder 42 Tagen vereinbart werden.
- Vertragslaufzeiten von ein bis drei Jahren. Bei einem Drei-Jahres-Vertrag erhalten Sie einen Dauernachlass von 10%.
Beispiel:
Sie brauchen 2.000 € monatlich bei Krankheit
Dann kostet die Versicherung im Monat:
*Karenzzeit: nach dieser Anzahl von Tagen beginnt die Leistung der Versicherung. Also, je früher die Versicherung die Leistung erbringt, desto höher ist der Monatsbeitrag.
Besonderheiten:
Leistung schon ab 70%:
Auch wenn die Arbeitsunfähigkeit nur bei 70% liegt wird die volle vereinbarte Summe gezahlt
Leistung vom 1. Tag nach Unfall mit direktem Krankhausaufenthalt:
Die vereinbarte Summe vom 1. Tag an gezahlt
Einzigartig, 50% Erstattung auch ohne Kostennachweis:
Innerhalb der ersten 42 Tage nach Ablauf der Karenztageund bis zu 6 Wochen werden pauschal 50% des versicherten Tagessatzes ersetzt, ohne dass der Unterbrechungsschaden gesondert nachgewiesen werden muss!
Kombinachlass 10%:
Wenn gleichzeitig mit der EBU-Versicherung eine Geschäftsinhalts und/oder Gebäudeversicherung neu für den gleichen Antragsteller und die gleiche Arbeitsstätte beantragt wird.
Existenzgründernachlass 15%:
Für Neugeschäft max. Eintrittsalter 40 Jahre und für Personen ohne Risikozuschlag nach Gesundheitsprüfung.
Bei Antragstellung im ersten Jahr nach Betriebseröffnung!
- Datum der Neueröffnung (Monat/Jahr) liegt nicht länger als 1 Jahr zurück (Nachweis durch Auszug aus dem Handelsregister/Handwerkerrolle bzw. Gewerbeschein innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung)
- Abschluss eines 3-Jahresvertrages
- nicht für Betriebsübernahmen, -übertragungen, Neufirmierungen, Sitzverlegungen oder Änderungen der Rechtsform